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Nicht ansprechbar Kind > 1 Jahr

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Kindernotfall: Umgang mit dem nicht ansprechbaren, bewusstlosen Kind über 1 Jahr

 

In diesem Video erklären wir dir, was du zu tun hast, wenn dein Kind nicht auf Ansprache und vorsichtiges „Rütteln“ reagiert – es ist in diesem Fall bewusstlos. Bewusstlosigkeit meint eine Ohnmacht, bei der ein Kind nicht ansprechbar ist und nicht auf einen Schmerzreiz reagiert. Dieser Zustand bei Kindern ist selten.
Es handelt sich aber um einen grundsätzlich lebensbedrohlichen Zustand, denn bei Bewusstlosigkeit erlischen die sog. Schutzreflexe. Das bedeutet, dass die Zunge nach hinten rutschen kann und die Atemwege verlegen / blockieren kann. Daneben kann es beim Erbrechen dazu kommen, dass Erbrochenes in die Atemwege gelangt und diese verlegt werden.
Wenn ein Kind nicht ansprechbar ist, muss die Atmung des Kindes kontrolliert werden. Wie du das machst und worauf du zu achten hast erklären wir dir hier in diesem Video.

Es ergeben sich nach der Kontrolle zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn das Kind bewusstlos ist aber normal atmet – je nach Alter ca. 20 – 40 Atemzüge/min, dann muss das Kind auf die Seite gedreht werden – Stabile Seitenlage. Diese hat zum Ziel, dass der Mund den tiefsten Punkt des Körpers darstellt, damit die Zunge nach vorne fällt und Erbrochenes abfließen kann. Die Stabile Seitenlage ist damit ein lebensrettender Handgriff bei Kindern, die bewusstlos sind aber normal atmen.
  2. Wenn das Kind bewusstlos ist aber nicht normal atmet – z.B. nur 3 Atemzüge/min oder gar keine Atemzüge, dann muss mit den Maßnahmen der Wiederbelebung gestartet werden. Für Laienhelfer, also auch Eltern und Großeltern, gilt hier ein Wechsel von 30 zu 2. Also 30 Mal den Brustkorb komprimieren und 2 Mal beatmen – jeweils im Wechsel.